LEBEN · ERINNERN · STERBEN · TRAUER · DANK · ABSCHIED

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Abmeldungen & Erledigungen


Hier finden Sie eine stichwortartige Auflistung der Ämter, Institutionen und Personen, die im Trauerfall gegebenenfalls zu benachrichtigen sind, ebenso eine Übersicht über die Dinge, die gegebenenfalls erledigt werden müssen.

„Gegebenenfalls“ deswegen, weil nicht in jedem Trauerfall alles zum Tragen kommt, was hier angeführt wird. Wir sind in Bezug auf diese Übersicht auf Vollständigkeit bedacht. Sollten wir dennoch etwas übersehen haben, freuen wir uns über eine entsprechende Nachricht.


Standesamt
(siehe auch „Erste Schritte im Trauerfall“)

Das Standesamt benachrichtigt automatisch
das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz/e),
das Nachlassgericht/Notariat,
das Finanzamt,
das Geburtsstandesamt,
das Geburtsstandesamt des überlebenden Ehepartners und
das Standesamt der Eheschließung.

Friedhofsamt

Pfarramt/Religionsgemeinschaft


Rentenservice der Deutschen Post AG
(gesetzliche Rente/n)
1) Abmeldung der Rente/n des verstorbenen Menschen
2) „Sterbevierteljahr“ - wenn ein/e Witwe/r zurückbleibt wird die 3monatige Fortzahlung
der Rente der/s Verstorbenen in voller Höhe beantragt (muss innerhalb von 30 Tagen
erfolgen)

Antrag auf Witwen-/bzw. Witwerrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen (Termin vereinbaren)
Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden.
Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt.

Bei diesem Termin sind einige Unterlagen mitzubringen:

- Sterbeurkunde mit Aufdruck (gesetzl. Sozialversicherung/amtliche Zwecke/für Rente)
- Steuer-ID des Hinterbliebenen vom Finanzamt
- Rentenbescheid des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- Beginn des jeweiligen Rentenbezuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hinterbliebenen
- Tag der Eheschließung
- Bankverbindung als BIC und IBAN (befindet sich auf dem Kontoauszug unten rechts)
- Name, Anschrift und Krankenversicherten-Nr. des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- gegebenenfalls Name, Vorname und Geburtsdatum eines Kindes
- gegebenenfalls Vollmacht, falls der Antragsteller nicht selbst unterschreiben kann
- Tag „Sterbevierteljahres“ (Rentenvorschuss)


Antrag auf Halbwaisen- oder Waisenrente
bei der zuständigen Rentenstelle stellen (Termin vereinbaren!)
Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden.
Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt.

Beamtenpension bei der zuständigen Servicestelle abmelden und Witwen-/bzw. Witwerversorgung beantragen

Krankenkasse (gesetzlich und privat; Versichertenkarte sollte zurückgeschickt werden)



Beihilfe


Versorgungsamt (Behindertenausweis sollte zurückgeschickt werden)

Kriegsversehrtenrente

Ausgleichsamt

Sozialamt (ggf. auch Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen – rechtzeitig!)

Wohngeld

Blindenhilfe

Versicherungen
Wenn es Versicherungen gibt, aus denen durch den Trauerfall Leistungsansprüche resultieren (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen…) übersenden Sie dem Versicherungsunternehmen eine Sterbeurkunde, die Versicherungspolice und die letzte Beitragsquittung.
Tipp: Fertigen Sie vorher von allem Kopien an.

Banken
Denken Sie auch daran, Kreditkarten zu sperren, Einzugsermächtigungen zu widerrufen etc.

Bausparverträge

Arbeitgeber
Beim Arbeitgeber sind sämtliche Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweisheft der Rentenversicherung anzufordern. Außerdem anfragen, ob der Arbeitgeber Beihilfe zu den Bestattungskosten gewährt und ob Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht.

Betriebsrente

Zusatzversorgungen - VBL, ZVK, KVBW…
Abmelden und Antrag auf Hinterbliebenenrente/Waisenrente stellen.

Behandelnde Ärzte

Steuerberater

Termine

Gewerkschaft

Notariat/Nachlassgericht
Das Standesamt übersendet dem Notariat des Wohnortes des Verstorbenen eine Todesanzeige. Hat der Verstorbene zu Hause ein privates Testament verwahrt, so sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies dem Notariat zu übergeben. Die Angehörigen werden in den nächsten Wochen vom Notariat geladen, welches das Nachlassverfahren durchzuführen hat.

Haushaltsauflösung/Entrümpelung
Es ist sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten und Preise von Firmen, die dies übernehmen, zu informieren. Vieles kann auch an wohltätige Institutionen gespendet werden. Bezüglich einer Haushaltsauflösung, kann Ihnen in der Regel das Bestattungshaus mit Informationen weiterhelfen.

Rundfunk (GEZ), Kabel, Premiere

Miete, ENBW/Energieversorger, Müllabfuhr

Telefon, Handy

Zeitschriften/Abos

PKW (auch Anhänger)

Mitgliedschaften

Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen

„Digitales Erbe“ (Accounts, social networking, Onlinebanking, Daten, Adressen etc.)



Steinmetz

Auswahl des Grabsteines oder Absprache wegen Ergänzung der Inschrift bei einem schon vorhandenen Stein. Dieser Schritt hat in der Regel Zeit, zumal bei erfolgter Erdbestattung meist einige Monate verstreichen müssen, bevor der Grabstein gesetzt werden kann.

Grabpflege (wer? wie?)

Danksagung
Einige Tage oder Wochen nach der Bestattung können Sie entscheiden, ob Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung schalten und/oder Danksagungskarten verschicken möchten.
Das können Sie selbst veranlassen (Zeitung, Druckerei, Eigendruck) oder ggf. mit dem Bestattungshaus besprechen und durch dieses erledigen lassen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind in manchen Fällen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.



vbt - Verein zur Förderung der Bestattungs- und Trauerkultur e.V.
Neuffenstraße 47 - 70771 Leinfelden-Echterdingen

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